Betriebsmittel müssen nach den UVV und der Betriebssicherheitsverordnung in gesetzlich vorgeschrieben Prüfintervallen, auf ihren Zustand überprüft werden. Dies geschieht nach strengen Vorgaben durch eine dafür befähigte Person, in Zusammenhang mit einer Dokumentation und dem entsprechenden Prüfsiegel.
Wir übernehmen diese Aufgabe, bei Ihnen vor Ort, in Verbindung mit eventuell erforderlichen Reparaturen und Ersatz.
-Anschlagmittel (Ketten,Anschlagseile, Rundschlingen...)
nach DGUV-R 100-500
mindestens einmal jährlich
-Lastaufnahmemittel (Traversen, Greifzangen...)
nach DIN EN 13155
mindestens einmal jährlich
-Leitern und Tritte
nach DGUV-I 208-016 (BG/694), DIN EN 131
regelmässige Prüfung
-Regale
nach DGUV 108-007 (DIN EN 15 635)
mindestens einmal jährlich