UVV Prüfungen

Betriebsmittel müssen nach den UVV und der Betriebssicherheitsverordnung in gesetzlich vorgeschrieben Prüfintervallen, auf ihren Zustand überprüft werden. Dies geschieht nach strengen Vorgaben durch eine dafür befähigte Person, in Zusammenhang mit einer Dokumentation und dem entsprechenden Prüfsiegel.

 

Wir übernehmen diese Aufgabe, bei Ihnen vor Ort, in Verbindung mit eventuell erforderlichen Reparaturen und Ersatz.

 

 

-Anschlagmittel (Ketten,Anschlagseile, Rundschlingen...)

 nach DGUV-R 100-500

 mindestens einmal jährlich

 

-Lastaufnahmemittel (Traversen, Greifzangen...)

 nach DIN EN 13155

 mindestens einmal jährlich

 

-Leitern und Tritte

 nach DGUV-I 208-016 (BG/694), DIN EN 131

 regelmässige Prüfung

 

-Regale

 nach DGUV 108-007 (DIN EN 15 635)

 mindestens einmal jährlich

 

 

 

 

Druckversion | Sitemap
© Carsten Schulze